Erfolgstorys dieses Geschäftskonzeptes

Im Interview mit Frau Herzig
(Bäckerbote Regensburg)

Bäckerbote Regensburg ist der nach dem Frühstücksdienstfachbuch für Bäckerboten geführte Betrieb und bedient über 1000 Kunden in der Region Regensburg. Gerade hierdurch zeigt sich, dass die Nähe und Verbundenheit zu unseren Kunden und zu unseren langjährigen Mitarbeitern die entscheidenden Kompetenzfaktoren sind, die zu hoher Kundenzufriedenheit und zu beständigen Mitarbeitern führen. Unsere Kunden schätzen unsere Leistung sehr und begeistern uns immer wieder, indem sie dies täglich zum Ausdruck bringen. Die Philosophie des Bäckerboten erwies sich auch hier als führend, so dass Bäckerbote in Regensburg seit einiger Zeit nahezu alleiniger Anbieter von Frühstücksdiensten der näheren Region ist. Aktive Kundennähe, faire Mitarbeiterentlohnung unserer angestellten Brötchenboten sowie eine konsequente Marktbearbeitung waren die Schlüssel zu dauerhaftem Erfolg und hoher Kundenzufriedenheit. Dieser nachhaltige Erfolg zeigt zudem, dass der anspruchsvolle Kunde die Zuverlässigkeit und die Leistungen des Bäckerboten schätzt. Diese Kompetenz und die Leistungsvielfalt werden wir auch in Zukunft für unsere Kunden noch weiter ausbauen.
(Frau Herzig)

zu unseren Erfolgsgeschichten

Häufig gestellte Fragen

Woher bekomme ich die Waren?

Bäckerbote bedient seine Kunden jeweils mit dem landestypischen Sortiment. Regionale Spezialitäten und tägliche Frische sind entscheidende Aspekte in der Lieferantenwahl. Ihr Unternehmen wird von einem Lieferbäcker oder mehreren Ihrer Region versorgt. Die Auswahl einer oder mehrerer geeigneter Lieferbäckereien besprechen wir ausführlich. Wichtige Kriterien des Lieferanten sind Standort, Bereitstellungszeit, Sortiment und Einkaufspreis.
Bei den Verhandlungen mit den Bäckereien können Sie tätig werden oder unsere Unterstützung nutzen.

Bestehen Verpflichtungen Flyer, Tüten und ähnliches zentral
zu beziehen?

Unsere Partner sind in der Wahl aller Lieferanten grundsätzlich frei. Es gibt weder zwingende Vorgaben hinsichtlich der Zulieferer noch sonstige zwingende Abnahmeverpflichtungen. Unsere Partner erhalten wohl Kontakte, Adressen und Empfehlungen bewährter Lieferpartner. Abnahmeverpflichtungen hieraus bestehen nicht.

Muss ich als Frühstücksdienst einen Laden oder Büro anmieten?

Ein Heimarbeitsplatz genügt völlig. Die Backwaren für die Kunden werden meist direkt in der Bäckerei verpackt. Die Verwaltung der Kunden geschieht vom Heimbüro aus.

Kann ich mir den Betriebsablauf einmal unverbindlich ansehen?

Ja, gerne. Besuchen Sie uns in Regensburg zur Betriebsbesichtigung.

Bekomme ich staatliche Förderungen?

Dies kommt im Wesentlichen auf Ihren derzeitigen Status an. Ihr Steuerberater und z.B. das Arbeitsamt ist mit Ihrer derzeitigen Situation am meisten vertraut und gibt Ihnen auf Ihre derzeitige Lebenssituation bezogen, fallrichtige und kompetente Informationen.

Wie ist das, wenn es schon andere Frühstücksdienste gibt?

Es gibt meist auch mehrere Bäckereien und Backwarenverkaufsstellen in einer Region, die das größte Stück „des Kuchens“ ausmachen. Dies zeigt zu Einen auf, dass ein guter Markt vorhanden ist, und zum Anderen, dass an diesem Markt zu gewinnen ist. Das Backwarengeschäft ist ein Frischegeschäft und beginnt jeden Tag aufs Neue. Im Rahmen unserer Ausbildung erlernen Sie das Konsumverhalten der Verbraucher zu verstehen und unsere bewährten Maßnahmen einzusetzen. Das spezielle Verkaufstraining schult, wie Sie Marktanteile systematisch gewinnen und nachhaltig sichern.

Wie lange bin ich gebunden, wenn ich den Betrieb nicht fortführen möchte oder kann?

Es besteht keine Verpflichtung den Betrieb zwingend weiterzuführen, wenn Sie nicht mehr wollen oder können. Zum Beispiel im schweren Krankheitsfall ist dies von entscheidender Bedeutung. Für einen solchen Fall sollten Sie frühzeitig mit uns sprechen, damit, wenn Sie es möchten, wir Ihnen helfen können, gglfs. einen Nachfolger zu finden. Der Softwarenutzungsvertrag wird bei Betriebsbeginn mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr. Im Moment einer vorzeitigen Betriebsaufgabe fielen dann maximal 80,- € monatlich bis zum jeweiligen Vertragsende an. Im besonderen Fall einer z.B. einer schweren Erkrankung werden wir nicht zwingend auf eine Vertragserfüllung bestehen.

Ist der „Bäckerbote“ Mitglied in einem speziellen Verband
oder Verein?

Dem Unerfahrenen empfehlen wir vor Abschluss von Verträgen, den Rat eines vom ihm selbst gewählten Fachmannes, z.B. des eigenen Steuerberaters oder des eigenen Rechtsanwaltes, einzuholen.

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